Für Unternehmer und Verkehrsbetriebe
165/2016 EG Kontrollgeräteverordnung
Seit 2. März 2016 ist die wichtigste Neuerung der EG-Kontrollgeräteverordnung in Kraft getreten.
Jedes Verkehrsunternehmen ist verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass alle Fahrer über die Verwendung und Bedienung der genutzten Kontrollgeräte geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer muss regelmäßig Überprüfungen durchführen um sicherzustellen, dass seine Fahrer die Geräte ordnungsgemäß verwenden. Falls nachgewiesen wird, dass keine Schulungen und Unterweisungen durchgeführt wurden, haftet der Unternehmer uneingeschränkt für alle Verstöße der Fahrer. Alle Fahrer, Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung heißt:
- 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre
- in Einheiten von mindestens 7 Stunden, also 5 x 7 Stunden
- Der erstmalige Nachweis der 35 Stunden erfolgt 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation
Auf dem Führerschein erfolgt die Schlüsselzahl "95" in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum.
Die 35 Stunden Unterricht werden aufgeteilt in 5 Module in denen die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV vermittelt werden.
Module:
Modul 1: INTELLIGENT FAHREN
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette, Drehmomentkurven und Leistungskurven.
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches.
- Optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers.
Modul 2: RECHTSSICHER DOKUMENTIEREN
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr.
- Aufzeichnungspflichten
- Mitführpflichten bei grenzüberschreitendem Güter-und Personenverkehr.
- Handhabung des digitalen Tacho (Nachträge usw.)
Modul 3: SICHER & GESUND UNTERWEGS
- Fähigkeit,Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen,zu bewerten und sich anzupassen.
- Fähigkeit,Gesundheitsschäden vorzubeugen.
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
- Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen.
Modul 4: PROFESSIONELL & KUNDENORIENTIERT
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
- Fähigkeit , der Kriminalität und der Schleusungillegaler Einwanderer vorzubeugen.
- Fähigkeiten zu einem Verhalten , das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt.
Modul 5: GÜTERVERKEHR SPEZIAL
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung.
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr.
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung.
Alle geplanten Termine
InHouse Schulungen sind nur nach entsprechender Abnahme der zur Verfügung stehenden Räume durch die Regierung möglich.
Weitere Informationen unter:
Telefon 0172 7601372 Norbert Kienlein
oder 01520 4430912 Tanja Kienlein